Horb am Neckar

Am 30. November 2025 stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Horb am Neckar darüber ab, ob die städtischen Waldflächen für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. In der aktuellen Entwurfskulisse zum Teilregionalplan des Regionalverbands Nordschwarzwald Neckar (2. Offenlage) liegen insgesamt sechs Wind-Vorranggebiete auf Horber Gemarkungen, drei davon komplett. Die Vorrangflächen im Wald sind zum großen Teil im Eigentum der Stadt Horb, die Offenlandflächen weitestgehend in privatem Eigentum. Mindestens in einem (interkommunalen) Vorranggebiet gibt es bereits konkrete Windenergie-Planungen.

Aktivitäten

Kontaktdaten

Christiane Freitag, Tel.: 0172-1474042

E-Mail: c.freitag@energiedialog-bw.de