Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik überarbeitet

7. Mai 2021 – Bei einer Klausurtagung hat sich der Gemeinderat der Stadt Weikersheim auf eine Neufassung der seit 2018 bestehenden Kriterien für den Zubau von Solarparks auf seinen Gemarkungen verständigt. Das Forum Energiedialog hat die Diskussion moderiert. 2018 hatte das Gremium einen sehr strengen Kriterienkatalog für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen verabschiedet. Seitdem war keine neue Anlage entstanden. Die Gemeinderatsmitglieder nutzten nun die im Zweijahresturnus vorgesehene Evaluierung der Kriterien, um das Thema noch mal neu zu betrachten.

Vor allem die immer deutlicher zutage tretenden Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeit, zum Klimaschutz beizutragen, spielten bei den Überlegungen eine Rolle. Doch auch die ausreichende Verfügbarkeit von Flächen für die Landwirtschaft und die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger sich am Betrieb solcher Anlagen beteiligen können, waren dem Gremium nach wie vor wichtig. So einigten sich die Mandatsträger darauf, das Kriterium „Landwirtschaft“ neu zu formulieren. Künftig sollen landwirtschaftliche Flächen, die in der Bewertung der Landwirtschaftsbehörden schlechter eingestuft sind als die zwei besten Wertstufen „Vorrangflur 1“ und „Vorrangfläche Stufe 1“ und deren Acker- oder Grünlandzahl nicht über 50 Punkten liegt, für den Bau von Solarparks in Frage kommen. Vorausgesetzt, dass sie sich auch nach den anderen Kriterien als geeignet erweisen. Im bisherigen Kriterienkatalog waren auch Flächen der nächstschlechteren Kategorie, der „Vorrangflur 2“, als Solarflächen weitgehend ausgeschlossen.

Der neu gefasste Kriterienkatalog wurde anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger können nun vier Wochen lang Hinweise und Vorschläge zu dem Papier bei der Stadtverwaltung einreichen. Danach wird der Gemeinderat abschließend über das Papier beraten.

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